Sprache und Gesetz Plattdeutsch und Sorbisch in Brandenburg

Sprache und Gesetz in Brandenburg

Am Beispiel des Sorbischen in Brandenburg wurde in einer Online-Veranstaltung über die Rolle von Sprache und Gesetz bei Schutz und Erhalt von „Kleinen Sprachen“ diskutiert.

Unter dem Dach der Kampagne „Funcklock stoppen“ wurde ein Online-Abend ausgerichtet. Thema war die Rolle von Sprache und Gesetz in Bezug auf Förderung, Schutz und Erhalt von regional- und Minderheitensprachen. Geladen war Referent Měto Nowak vom brandenburgischen Kultusministerium in Potsdam.

Sorbisch als Vorbild für Platt-Förderung

De Förderung des Sorbischen ist seit dem Ende der DDR für die neuen Bundesländer in denen die Minderheiten ansässig sind festgeschrieben. Diese Regelung wurde nach dem Mauerfall übernommen. Für Plattdeutsch gab es jedoch in der Verfassung Brandenburgs bis zum 23. Juni 2022 keine Regelung.

Měto Nowak zeigte in einer detaillierten Präsentation mit Beispielen, wie die Förderung des Sorbischen und des Plattdeutschen derzeit im Land aussieht. Dabei wurde deutlich, dass Regional- und Minderheitensprachen davon profitieren, wenn Sprache und Gesetz Hand in Hand gehen.

Platt braucht Lobby-Arbeit

Zusammenfassend hält Nowak fest, dass Sprachlobbyisten sich immer vor Augen halten müssen, was Sprache eigentlich benötigt, um positiv wahrgenommen zu werden. Dafür dürfe auch gern lauter nach Unterstützung durch Politik und Rechtsprechung gerufen werden. Dennoch bleibe ein langer Atem unerlässlich.

In der Anschließenden Diskussion der Teilnehmenden wurde auch das Thema der eigenen Sprachidentität besprochen. Die Frage, ob sich die Niederdeutschsprechenden nicht eher als sprachliche Minderheit sehen müssten, ließ sich nicht ganz einfach beantworten.

Měto Nowak erläuterte die ursprünglichen Gedanken, die mit Beginn des 20. Jahrhunderts aufgekommen sind, hinter der Einstufung zwischen Regional- und Minderheitensprachen. Letztlich musste er offen lassen, ob eine Einordnung noch zeitgemäß ist oder nicht.