Brandenburg Verfassung Plattdeutsch

Brandenburg: Plattdeutsch in Verfassung

Das Land Brandenburg hat in einer Verfassungsänderung den Schutz des Plattdeutschen rechtlich verankert.

Im 12. und 13 Jahrhundert wanderten niederdeutschsprechende Siedler aus dem elbostfälischen Raum – Gebiete zwischen Elbe, Saale und Harz – in das Gebiet des heutigen Brandenburg ein und verdrängten nach und nach die slawischen Sprachen. Heutige typische plattdeutsche Gebiete in Brandenburg sind der Fläming, das Havelland, die Prignitz, die Uckermark, der Barnim und das Oderland.

Förderung und Schutz verankert

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 23. Juni 2022 hat der Brandenburger Landtag mit der Verfassungsänderung auch Niederdeutsch in den Gesetzestext aufgenommen. Auch in der dritten Lesung fand der gemeinsame Vorschlag der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE die erforderliche Zweidrittelmehrheit.

Die Förderung und der Schutz der niederdeutschen Sprache wurden in der Landesverfassung Brandenburgs (Art. 34 Abs. 4 zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ist online noch keine Anpassung erfolgt) verankert. Damit ist Brandenburg das dritte der acht Platt-Bundesländer mit einer entsprechenden Bestimmung. Damit kommt das Land auch einer Auflage der Europäische Charta für Regional- und Minderheitensprachen nach.

Perspektive fär märkische Plattsprecher

„Die Aufnahme des Niederdeutschen in die Verfassung resultiert aus dem jahrelangen Einsatz unserer ehrenamtlichen Mitstreiter, die sich für den Erhalt der Regionalsprache in der Mark Brandenburg eingesetzt haben. Es ist eine Ermutigung und Chance, Plattdeutsch an Elbe, Dosse, Havel, Ucker und Oder eine Perspektive zu geben. Wir danken allen, die uns darin unterstützt haben. Jetzt kann die Arbeit beginnen“, sagt Jörg Gehrmann, Vorsitzender des Vereins für Niederdeutsch im Land Brandenburg e.V., dem Dachverband der märkischen Plattsprecher.