Die EU Charta für Regional- und Minderheitensprachen

Als europäische Konvention für den Schutz und die Förderung von Regional- und Minderheitensprachen steht uns die Charta seit 1998 wie ein Maßnahmenkatalog zur Verfügung, der uns umfangreich Orientierung für die Plattdeutschförderung bietet. Acht Bundesländer Deutschlands haben die Charta gezeichnet und sich damit in die Pflicht begeben, das Niederdeutsche zu  schützen und zu fördern.
Länder, die den Artikel 2 gezeichnet haben, sind in einem geringen Umfang zur Förderung und zum Schutz der Sprache verpflichtet, als diejenigen Länder, die den Artikel 3 gezeichnet haben.

Den Artikel 2 haben gezeichnet:
Brandenburg
Nordrhein-Westfalen
Sachsen-Anhalt

Artikel 3 haben gezeichnet:
Bremen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Schleswig-Holstein

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