Regional- und Minderheitensprachen in der Verwaltung

Landesregierung Schleswig-Holstein stärkt die Verwendung in den Amtsstuben

(PM) Die Landesregierung von Schleswig-Holstein will die Regional- und Minderheitensprachen Dänisch, Friesisch und Niederdeutsch stärker in der Verwaltung etablieren. „Die Regional- und Minderheitensprachen stehen für die einzigartige kulturelle und sprachliche Vielfalt unseres Landes. Deshalb stärken wir aktiv die Möglichkeit, auch in diesen Sprachen in Kontakt mit den Behörden zu treten“, sagte der Minderheitenbeauftragte des Ministerpräsidenten Johannes Callsen in Kiel.

Dafür ermutigt die Landesregierung ihre Mitarbeitenden, entsprechende Fortbildungen zur Stärkung der Sprachkenntnisse in Dänisch, Friesisch oder Niederdeutsch zu besuchen und diese im Bürgerkontakt zu verwenden. „Mit der Erwiderung oder der Ansprache der Bürgerinnen und Bürger in ihrer Sprache bringen wir die vom Land gewünschte Wertschätzung der Regional- und Minderheitensprachen zum Ausdruck“, so Callsen.

Daneben sollen die Kenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu landesgesetzlichen Regelungen, welche die Regional- und Minderheitensprachen berühren, vertieft und verstetigt werden. Dazu wurde unter anderem das Curriculum der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung im Studiengang Allgemeine Verwaltung entsprechend angepasst. „Von diesem Studienjahr an belegen alle Studierenden verpflichtend das Modul „Interkulturelle Kompetenz“, in dem mit zwei von der Staatskanzlei entwickelten Lehreinheiten auch über die nationalen Minderheiten und Volksgruppen, ihren Schutz und die gesetzlichen Bestimmungen informiert wird“, sagte der Minderheitenbeauftragte. Darüber hinaus informiert das Land seine Mitarbeitenden auf einer neu geschaffenen Themenseite umfassend über die rechtlichen Vorschriften zum Schutz der Minderheitensprachen.

Das Land habe bereits mit vielen Projekten dazu beigetragen, die Sprachenvielfalt zu fördern. Dazu gehören der Aufbau von Modellschulen für Niederdeutsch, Friesisch und Dänisch und die Förderung früher Sprachangebote in den Kindertageseinrichtungen. „Mit dem verstärkten Gebrauch der geschützten Heimatsprachen in der Verwaltung setzen wir die Verpflichtungen aus der Sprachencharta weiter um“, so Callsen.

(www.schleswig-holstein.de / Regierungssprecher)